TIERWOHL
Praktischer Leitfaden zum Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden des Hundes während der Ausstellung.
Gesundheit und Wohlbefinden der Hunde müssen während der gesamten Ausstellung höchste Priorität haben. Aussteller sind für ihre Hunde verantwortlich und müssen gefährliche Situationen sowie grausame Behandlung vermeiden.
Grundprinzipien
Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes haben während der gesamten Ausstellung Vorrang. Der Aussteller ist verantwortlich und darf den Hund weder gefährlichen Situationen noch grausamer Behandlung aussetzen.
Gesundheit und Zulassung
Vorübergehend kranke oder ansteckend erkrankte Hunde dürfen nicht teilnehmen. Säugende Hündinnen oder Hündinnen mit Welpen sind ausgeschlossen. Blinde oder taube Hunde dürfen an FCI-CACIB-Ausstellungen nicht teilnehmen.
Hitze, Kälte und Fahrzeuge
Hunde dürfen nicht in Fahrzeugen gelassen werden, wenn übermäßig hohe oder niedrige Temperaturen Gesundheit oder Wohlbefinden gefährden können. Gefährliche Witterungseinflüsse sind ebenfalls zu vermeiden.
Boxen und Transportbehälter
Die FCI legt keine allgemeine maximale Aufenthaltsdauer in Boxen fest. Die Nutzung muss angemessen sein und darf niemals gefährlich, grausam oder mit dem Wohlbefinden des Hundes unvereinbar werden.
Wasser und Betreuung
Der Hund muss betreut bleiben und die notwendige Versorgung erhalten. Wasserentzug bei Bedarf oder lange unbeaufsichtigte Zeiträume können sein Wohlbefinden beeinträchtigen.
Grooming und Vorbereitung
Trimmen, Scheren, Kämmen und Bürsten sind erlaubt. Stoffe, die Struktur, Farbe oder Form von Fell, Haut oder Nase verändern, sind verboten. Der Hund darf nicht länger als nötig am Groomingtisch angebunden bleiben.
Verhalten und Umgang
Grausame Behandlung ist unzulässig. Hunde müssen respektvoll und sicher geführt werden. Aggressivität während der Bewertung kann zur Disqualifikation führen. Double Handling außerhalb des Rings ist verboten.
Schutz von Welpen
Eigentümer, Handler, Veranstalter und Richter müssen Welpen eine professionelle Umgebung bieten und ihren Gesundheits- und Tierschutzbedürfnissen besondere Aufmerksamkeit schenken.
Tierwohl bei der Bewertung
Richter müssen Gesundheit, Bewegung und funktionelle Eignung berücksichtigen. Extreme Merkmale, die Gesundheits-, Verhaltens- oder Bewegungsprobleme verursachen können, sind nach den FCI-Regeln zu ahnden.
Verstöße
Verstöße gegen Tierschutzregeln können zum Ausschluss von der laufenden und zukünftigen Ausstellungen führen. Vernachlässigung oder Misshandlung ist der zuständigen Veranstaltungsleitung zu melden.
Praktische Zusammenfassung auf Grundlage der FCI-Ausstellungsordnung und des FCI-Verpflichtungskodex für Ausstellungsrichter zum Wohlergehen reinrassiger Hunde. Maßgeblich ist stets die aktuelle offizielle Fassung.
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